Feiertage / Krankenhausaufenthalt

Krankenhausaufenthalt


Falls die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss, hat der Kunde die Wahl entweder bei einem Aufenthalt von ca. 1- 2 Wochen die Pflegekraft zu behalten oder sie nach Hause zu schicken. In diesem Fall gilt die 14-tägige Kündigungsfrist.

Dann ist aber nicht gewährleistet, nach dem Krankenhausaufenthalt, dieselbe Betreuerin wieder zu beschäftigen.

Betreuung während Feiertagen

 

Wünscht der Kunde eine Betreuung über Weihnachten oder Ostern, muss das der Agentur spätestens 6 Wochen zuvor mitgeteilt werden. Dieser Service kostet einmalig 200,- € (Ostern) und 300,- € (Weihnachten) (inkl. 19% MwSt.) und wird nach den Feiertagen direkt und in voller Summe an die Betreuungskraft ausbezahlt.

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